Der Naturparkplan

Eine Voraussetzung zur rechtlichen Anerkennung des Naturparks ist das Vorhandensein eines Gesamtplans, in dem Maßnahmen zur Pflege der Landschaft sowie zur Verbesserung des Erholungswerts festgelegt werden. Der Plan ist die wichtigste Grundlage für die staatliche Förderung des Naturparks durch den Freistaat Bayern. Er ist für den Bürger nicht verbindlich, stellt aber eine große Hilfe bei der Koordinierung und Erarbeitung von Projekten der Gemeinden und Landkreise dar.

Im Naturpark Augsburg – Westliche Wälder existiert ein „Pflege- und Entwicklungsplan“ aus dem Jahre 2004 in digitalisierter Form. Kommunale Landschaftspläne, Arten- und Biotopkartierungen, Fachpläne und Regionalpläne sind hier zusammengeführt. 2017 wurde der Plan aktualisiert und ergänzt.
Nähere Informationen zur Naturpark-Planung erhalten Sie beim Naturparkverein.

Naturpark Karte