Großschutzgebiet Naturpark (Rechtsgrundlagen)

Auf fast 30 % der Fläche in Deutschland gibt es über 100 Naturparke – vom Menschen in Jahrhunderten geschaffene naturnahe Kulturlandschaften.

Die staatliche Anerkennung als Naturpark (Artikel 11 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) können in Deutschland nur großflächige Gebiete erhalten, die überwiegend unter Landschaftsschutz stehen und sich für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen. Der 1988 rechtlich anerkannte Naturpark Augsburg – Westliche Wälder umfasst ein rund 1225 Quadratkilometer großes Gebiet westlich von Augsburg. 56 Prozent des Naturparks wurden vom Bezirk Schwaben zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

Naturpark TK500_800Der 1974 gegründete Naturpark Augsburg – Westliche Wälder e. V. (Naturparkverein) ist zuständig für die Betreuung und Entwicklung des Naturparks. Hierfür wurde 2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, mit dessen Hilfe Naturschutz und menschliche Nutzung in Einklang gebracht werden sollen. Er wurde 2017 aktualisiert und ergänzt. Der Plan kann als CD beim Naturparkverein angefordert werden.

2016 wurde außerdem vom Naturparkverein ein Windkraftgutachten erstellt, in dem aus Vereinssicht denkbare Standorte von Windkraftanlagen dargestellt werden. Es ist ebenfalls als CD erhältlich.

 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen des Naturparks (Satzung, NP-Verordnung, LSG-Verordnung, NP-Förderrichtlinien)  naturparkgrenze-thumb Naturparkgrenze und Landschaftsschutzgebiet

Naturpark Karte